Allgemeine Geschäftsbedingungen SeLa Messebau GmbH & Co. KG
Allgemeine Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie gelten nur, sofern SeLa Messebau GmbH & Co. KG sie ausdrücklich anerkennt und dies schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von SeLa Messebau GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Die Aufträge sind nur bindend, wenn und soweit sie unsererseits schriftlich bestätigt worden sind.
Preise
Alle Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an die angebotenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Falls die Auftragserteilung nach diesem Termin erfolgt und dadurch Mehrkosten entstehen, sind wir berechtigt, diese an den Kunden weiter zu berechnen. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Mietpreise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, für den Zeitraum der angegebenen Veranstaltung. Nicht enthalten sind hierbei grundsätzlich alle Kosten der Messegesellschaft bzw. des Veranstalters wie Standmiete, Wasser, Strom, Reinigung, Abfallentsorgung, Standwache, Hallenabhängungen, sowie Personal, Speditionskosten und Zollbehörden, sofern keine anders lautende Regelung getroffen wurde.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart:
Unsere Leistungen sind zahlbar ohne Abzug. Die Zahlung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung durch SeLa Messebau GmbH & Co. KG fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gem. § 288 II BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu fordern. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren und Kaufbestandteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Leistungsumfang
SeLa Messebau GmbH & Co. KG kann alle erforderlichen Leistungen als Full- Service- Dienstleister im Messe-/ Ausstellungs- und Eventbereich anbieten. Nach einem Briefinggespräch mit dem Kunden arbeitet SeLa Messebau GmbH & Co. KG Konzeptidee, Entwurf und Kostenangebot für den Kunden aus. Der Kunde bekommt eine Gliederung des zeitlichen Ablaufs der Projektphasen als Richtlinie.
Die schriftliche Auftragsbestätigung legt den genauen Umfang des Auftrages fest. Nachträgliche Änderungswünsche gehen zu Lasten des Kunden inkl. aller evtl. anfallenden Zusatzkosten. SeLa Messebau GmbH & Co. KG übernimmt in keinem Fall entstehende Mehrkosten, wenn Daten vom Kunden zu spät bereitgestellt werden.
Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung (Kündigung des Vertrags) durch den Kunden bedarf der Schriftform. Im Falle der Stornierung, nach Auftragsbestätigung, ist in jedem Falle die volle Summe der Planungs- und Entwurfsleistung fällig; desweiteren ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffelung an SeLa Messebau GmbH & Co. KG zu bezahlen:
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 35% der gesamten Auftragssumme
27-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der gesamten Auftragssumme
ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Auftragssumme fällig.
Reklamation
Mit der Standübergabe und der Unterzeichnung des schriftlichen Abnahmeprotokolls vor Ort bestätigt der Kunde die reibungslose Abwicklung und Vollständigkeit des Messestandes. Spätere Reklamationen oder Nachforderungen sowie Abzüge am Rechnungsbetrag sind nicht zulässig.
Urheberrechte
Die Entwurfs- und Planungsunterlagen sowie Zeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Nachbauten daraus zu erstellen; es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung durch uns vor. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Urheberrechts hat er einen Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kauf- bzw. Mietpreises zu zahlen. Diese Regelung gilt auch und insbesondere, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Die bauliche Ausführung unserer Planungsleistungen und Entwürfe durch Dritte ohne Vertrag mit uns ist ausdrücklich untersagt.
Wir sind grundsätzlich berechtigt kostenlos und ohne Zustimmung Bildmaterial der von uns gelieferten Leistungen für eigene Werbezwecke zu benutzen. Auf Wunsch des Kunden können wir von diesem Recht absehen.
Haftung
Wir sichern Ihnen eine ordnungsgemäße und pünktliche Lieferung des beauftragten Messestandes zu. Der Messestand wird von uns besenrein übergeben. Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere Mitarbeiter, jedoch nur bis zur Höhe Auftragswertes. Jegliche Schadensersatzansprüche für entgangene Umsätze oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Für vom Kunden gelieferte Exponate und Messebestandteile übernehmen wir keine Haftung. Die gängigen abschließbaren Vitrinen oder Messestandtüren sind nicht einbruchssicher. Wir haften nicht für vom Kunden am Stand hinterlassene Gegenstände. Der Kunde trägt für Mietgegenstände die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht während der Dauer des Mietverhältnisses und haftet für die ihm überlassenen Gegenstände. Die von uns gestellten Mietgegenstände sind mit dem Messestand mitzuversichern. Auf dem Messestand verbliebene Gegenstände des Kunden (z.B. restliche Werbemittel, Prospekte etc.) werden von uns beim Abbau ohne Anspruch auf Entschädigung entsorgt, sollte die Menge den üblichen Rahmen übersteigen, behalten wir uns vor, die Entsorgung an den Kunden weiter zu berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über eine Untervermietung von Messeständen bzw. gemeinsame Nutzung (z.B. bei Gemeinschaftsständen) zu informieren. Der Kunde bleibt, in diesem Fall, allein für alle anfallenden Kosten verantwortlich und kann seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht an seine Mitaussteller abtreten.
Haftung für Urheber- und Bildrechte
Werden uns vom Kunden Bildmaterial, Texte oder Pläne zur Verfügung gestellt, prüfen wir nicht deren Urheberrechte oder inhaltliche sowie formelle Richtigkeit. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter sowie von Schadensersatzansprüchen durch Rechtsverstöße oder durch Schreibfehler frei.
Datenverarbeitung
SeLa Messebau GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Daten des Kunden gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und zu speichern. SeLa Messebau GmbH & Co. KG kann Fotos und Darstellungen der Kundenprojekte innerhalb der eigenen werblichen Kommunikation einsetzen. Wir garantieren Ihnen den vertraulichen Umgang und keine Weitergabe Ihrer Kundendaten, sofern dies nicht für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der im Auftrag genannte Veranstaltungsort. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Unser Geschäftssitz ist Waiblingen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Firmensitz des Kunden im Ausland liegt.